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Was ist die Forschungszulage?

Einfach erklärt – Voraussetzungen, Höhe & Antrag

Alles, was Geschäftsführer, F&E-Leiter und IT-Verantwortliche über die steuerliche FuE-Förderung nach dem FZulG wissen müssen – mit Rechenbeispielen, Praxis-Tipps und konkreten Handlungsempfehlungen.

Forschungszulage – Definition in einfachen Worten

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Rechtliche Grundlage bildet das Forschungszulagengesetz (FZulG), das seit Januar 2020 in Kraft ist. Anders als bei klassischen Förderprogrammen mit Wettbewerbsverfahren und Zuwendungsbescheid handelt es sich um einen rechtsanspruchsbasierten Mechanismus. Erfüllt ein Unternehmen die gesetzlichen Kriterien, erhält es eine Bescheinigung und kann die Zulage beim Finanzamt geltend machen.

Der wichtigste Vorteil: Die Forschungszulage ist unabhängig von der Gewinnsituation. Sie wird auf die festgesetzte Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer angerechnet und kann sogar erstattet werden, wenn die Steuerlast geringer ausfällt als der Zulagebetrag. Das macht sie besonders attraktiv für Start-ups, wachstumsstarke Unternehmen und Betriebe in Investitionsphasen.

WARUM DAS FÜR SIE RELEVANT IST

Geschäftsführung: Planungssicherheit durch kalkulierbaren Fördermechanismus ohne Wettbewerbsverfahren.
F&E-Leitung: Klare Abgrenzungskriterien, welche Vorhaben förderfähig sind – und welche nicht.
IT-Leitung: Innovative Software- und IT-Vorhaben lassen sich fördertechnisch sauber darstellen und steuerlich geltend machen.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Grundsätzlich können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen die Forschungszulage beantragen – vom Start-up bis zum Großkonzern. Die Unternehmensgrößé ist kein Ausschlusskriterium. Förderfähig und unbeschränkt sowie beschränkt Steuerpflichtige, die nicht von der Besteuerung befreit sind und Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten erzielen:

  • Gewerbebetrieb – häufigster Fall für Kapitalgesellschaften und gewerbliche Einzelunternehmen
  • Selbständige Arbeit – relevant für Freiberufler mit eigenen FuE-Vorhaben
  • Land- und Forstwirtschaft – etwa bei innovativen Verfahren in der Agrar- oder Umwelttechnologie
PRAXIS-HINWEIS

Die Forschungszulage kann auch im Vorlauffall beantragt werden. Gerade für Start-ups, die noch keine oder geringe Umsätze erzielen, ist das ein erheblicher Vorteil. Die Zulage wird in diesem Fall als Investitionszulage erstattet.

Welche Vorhaben gelten als FuE? Kriterien, Beispiele und Ausschlussgründe

Die Abgrenzung, ob ein Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt, ist der entscheidende Schritt für eine erfolgreiche Beantragung. Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) prüft anhand international anerkannter Kriterien, ob ein Vorhaben förderfähig ist. Drei Kernmerkmale müssen erfüllt sein:

  • Neuartigkeit bzw. Innovationshöhe: Das Vorhaben muss auf Erkenntnisse oder Lösungen abzielen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Es reicht nicht, bestehende Methoden lediglich anzuwenden – es muss ein erkennbarer Erkenntnisgewinn angestrebt werden.
  • Wissenschaftlich-technisches Risiko und Unsicherheit: Zu Beginn des Vorhabens darf nicht feststehen, ob die gewünschte Lösung technisch realisierbar ist. Es bestehen echte Ergebnisoffenheit – und genau das unterscheidet FuE von Routine-Entwicklung.
  • Systematisches Vorgehen: Die Arbeiten müssen methodisch geplant und dokumentiert sein. Ad-hoc-Verbesserungen ohne strukturierten Vorgehensnachweis grenzen den Anspruch ab.

Das FuE-Vorhaben muss zudem nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden sein. Förderfähig sind drei Arten von FuE-Tätigkeiten: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Typische Ausschlussgründe

Nicht jede Entwicklungstätigkeit zählt als FuE im Sinne des FZulG. Typische Fälle, die regelmäßig nicht durchkommen: Routine-Weiterentwicklungen ohne technologisches Risiko, reines Customizing oder Implementierung nach Stand der Technik sowie reine Markt- oder Designanpassungen ohne wissenschaftlich-technische Fragestellung.

Dr. Saša Peter Jacob
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen bestehen.
Dr. Saša Peter Jacob Innovationsmanager für Forschung und Entwicklung

Drei Mini-Beispiele: FuE oder nicht?

Maschinenbau: Ein Unternehmen entwickelt ein neuartiges Greifsystem für Roboter, das auf bisher nicht erprobten Sensorkonzepten basiert. Die Unsicherheit, ob die Sensorik unter Produktionsbedingungen zuverlässig funktioniert, begründet den FuE-Charakter. Dagegen wäre die reine Anpassung eines bestehenden Greifers an neue Werkstückgrößen keine FuE.

Software/IT: Die Entwicklung eines KI-basierten Algorithmus zur Anomalieerkennung in Echtzeit-Datenströmen kann als experimentelle Entwicklung gelten, wenn die algorithmische Lösung neuartig ist und technische Unsicherheiten bestehen. Die reine Integration einer fertigen Open-Source-Bibliothek ist dagegen nicht förderfähig.

Chemie/Material: Die Erforschung eines neuartigen Beschichtungsverfahrens zur Verbesserung der Materialbeständigkeit unter extremen Bedingungen erfüllt die FuE-Kriterien. Die routinemäßige Qualitätskontrolle oder das Anpassen bekannter Rezepturen an neue Normen dagegen nicht.

Was wird gefördert? Förderfähige Aufwendungen im Überblick

Die Forschungszulage bezieht sich auf konkrete, nachweisbare Aufwendungen, die im Rahmen eines bewilligten FuE-Vorhabens entstanden sind. Fünf Kategorien sind maßgeblich:

  • Personalkosten: Der zentrale Block förderfähiger Aufwendungen. Anerkannt werden die Bruttoarbeitslöhne der Mitarbeitenden, die im FuE-Vorhaben tätig sind – anteilig entsprechend ihres tatsächlichen Einsatzes. Eine saubere Abrechnung ist dabei unverzichtbar.
  • Eigenleistungen: Für Einzelunternehmer und Gesellschafter, die selbst im Vorhaben forschen, gilt seit 2026 ein Pauschalsatz von 100 Euro je Arbeitsstunde bei maximal 40 Stunden pro Woche. Diese Regelung vereinfacht die Nachweisführung erheblich.
  • Auftragsforschung: Wird ein Dritter mit FuE-Arbeiten beauftragt, ist ein Anteil des Entgelts förderfähig. Je nach Rechtsstand und Zeitraum liegt dieser bei 60 bis 70 Prozent. Hier empfiehlt es sich, den aktuellen Rechtsstand zum Zeitpunkt der Antragstellung zu prüfen.
  • Gemein- und Betriebskosten: Seit 2026 werden diese pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt. Diese Vereinfachung spart Unternehmen aufwändige Einzelnachweise.
  • Wirtschaftsgüter: Bestimmte Wirtschaftsgüter, die unmittelbar für die FuE-Tätigkeit angeschafft werden, können ebenfalls förderfähig sein. Die genauen Voraussetzungen und Abgrenzungen müssen im Antrag sauber dokumentiert werden.

Wie hoch ist die Forschungszulage? Fördersätze, Bemessungsgrundlage und Deckungen

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach der Unternehmensgröße, der Art der Aufwendungen und dem geltenden Rechtsstand. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Parameter:

Parameter Großunternehmen KMU
Fördersatz (Löhne/Gehälter) 25 % bis 35 % (seit März 2024)
Max. Zulage pro Jahr bis 3,5 Mio. € bis 3,5 Mio. € (Juli 2026: 4,2 Mio. €)
Max. Bemessungsgrundlage/Jahr 12 Mio. € (seit 01.01.2026) 12 Mio. € (seit 01.01.2026)
Kumulationsgrenze pro Vorhaben max. 15 Mio. € max. 15 Mio. € kumulierte Förderung

Rechenbeispiel 1 – KMU (Softwareunternehmen)

Ein mittelständisches Softwareunternehmen investiert in einem Jahr Full-Personalkosten von 600.000 Euro und vergibt Auftragsforschung im Wert von 100.000 Euro. Förderfähige Aufwendungen: 600.000 € (Personal) + 70.000 € (70 % Auftragsforschung) = 670.000 €. Bei einem KMU-Fördersatz von 35 % ergibt sich eine Forschungszulage von 234.500 Euro.

Rechenbeispiel 2 – Großunternehmen (Maschinenbau)

Ein Großunternehmen setzt sechs Ingenieure mit einem Gesamtbruttolohn von 480.000 Euro für ein FuE-Vorhaben ein. Förderfähige Aufwendungen: 480.000 €. Bei einem Fördersatz von 25 % ergibt sich eine Forschungszulage von 120.000 Euro – zuzüglich der pauschalen 20 % Gemeinkosten (96.000 €), auf die ebenfalls 25 % angerechnet werden: insgesamt rund 144.000 Euro.

Antragsverfahren in zwei Schritten: BSFZ-Bescheinigung + Finanzamt

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in einem klar strukturierten, zweistufigen Verfahren. Beide Schritte sind zwingend erforderlich:

01

Antrag bei der BSFZ

Vorhabensbeschreibung einreichen. Die BSFZ prüft das FuE-Vorhaben und stellt nach positivem Ergebnis eine Bescheinigung aus. Der Antrag erfolgt über das Online-Portal der BSFZ. Es können bis auf einen Schritt online, aber verständliche Beschreibung.
02

Finanzamt über «Mein ELSTER»

Mit der BSFZ-Bescheinigung beantragen Sie die Forschungszulage beim Finanzamt. Das Finanzamt prüft die konkreten förderfähigen Aufwendungen. Das Finanzamt setzt die Zulage fest und rechnet sie auf die Steuer an. Im Verlustfall wird die Differenzierung erstattet.
WICHTIG ZU WISSEN

Mehrjährige Vorhaben: Für jedes Wirtschaftsjahr muss ein separater Antrag gestellt werden.
Rückwirkende Beantragung: Der Antrag kann bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden – bezogen auf das Wirtschaftsjahr, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Sichern Sie relevante Unterlagen frühzeitig.

Checkliste: Häufigste Stolpersteine vermeiden

  • Die Vorhabensbeschreibung ist zu technisch formuliert und für die BSFZ-Prüfer nicht nachvollziehbar – oder umgekehrt zu vage und ohne erkennbaren FuE-Gehalt.
  • Es fehlt eine klare Abgrenzung zum Stand der Technik: Warum ist Ihr Vorhaben neuartig?
  • Die Aufwandszuordnung ist uneinheitlich – Zeitzuschreibweise fehlen oder sind lückenhaft.
  • Arbeitspakete und Methodik sind nicht strukturiert dargestellt, sodass das systematische Vorgehen nicht erkennbar ist.
  • Die Nachweisführung wurde erst im Nachhinein erstellt und weist Widersprüche auf.

Was gehört in die Vorhabensbeschreibung? So überzeugen Sie fachlich und förderkonform

Die Vorhabensbeschreibung ist das Herzstück Ihres Antrags bei der BSFZ. Sie muss auf den Punkt bringen, warum Ihr Vorhaben die FuE-Kriterien erfüllt – ohne in Buzzword-Overload zu verfallen oder die Prüfer mit irrelevanten Details zu überfordern. Bewährt hat sich die folgende Struktur:

Ausgangslage und Stand der Technik → Ziel und Neuartigkeit des Vorhabens → Unsicherheiten und Risiken → Arbeitspakete und Methodik → Abgrenzung zu Routinetätigkeiten → Ergebnisoffenheit

Formulierungsbeispiele nach Zielgruppe

Geschäftsführung: «Im Rahmen des Vorhabens untersuchen wir einen neuartigen Ansatz zur Prozessautomatisierung, der über bestehende Marktlösungen hinausgeht. Zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns war unklar, ob die angestrebte Leistungsfähigkeit technisch erreichbar ist.»

F&E-Leitung: «Der Vorbaben adressiert eine bisher ungeklärte werkstofftechnische Fragestellung. Die systematische Erprobung unterschiedlicher Materialverbunde erfolgt in definierten Arbeitspaketen mit dokumentierter Methodik.»

IT-Leitung: «Ziel ist die Entwicklung eines adaptiven Algorithmus, dessen Funktionsweise nicht durch existierende Frameworks abgedeckt wird. Die wissenschaftlich-technische Unsicherheit liegt in der Skalierbarkeit bei heterogenen Datenquellen.»

INCOTEC-MEHRWERT

Wir übersetzen Ihre komplexen FuE-Inhalte in eine prüffähige Vorhabensbeschreibung – fachlich korrekt, BSFZ-tauglich und frei von Formulierungsfallen. So sparen Sie Zeit, reduzieren das Rückfragerisiko und erhöhen Ihre Erfolgschancen deutlich.

Kombination mit anderen Förderprogrammen und Vermeidung von Doppelförderung

Die Forschungszulage kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden – vorausgesetzt, es liegt keine Doppelförderung derselben Kostenposition vor. In der Praxis bedeutet dies: Jeder Euro an Aufwendungen darf nur einem Förderprogramm zugeordnet werden.

Das erfordert eine saubere Kostentrennung, klare Zuordnung von Aufwendungen zu Programmen und Wirtschaftsjahren sowie eine interne Dokumentation, die als Audit-Trail standhält. Unternehmen, die bei einer klassischen Projektförderung im Wettbewerbsverfahren nicht erfolgreich waren, können die Forschungszulage als wertvolle Alternative nutzen – da hier kein Wettbewerb um begrenzte Fördermittel stattfindet.

Praxisbeispiele: Welche FuE-Projekte typischerweise durchkommen

Die folgenden anonymisierten Mini-Cases zeigen, was unterschiedlich FuE-Vorhaben sein können – und warum auch gescheiterte Projekte förderfähig sein können, solange die FuE-Tätigkeit tatsächlich durchgeführt wurde.

PRODUKTION / MASCHINENBAU
Ausgangsproblem:
Konventionelle Schweißverfahren führten bei neuartigen Werkstoffkombinationen zu unzureichenden Verbindungsfestigkeiten.
FuE-These:
Ein hybrides Fügeverfahren mit laserunterstützter Vorabhandlung könnte die Festigkeitswerte um 40 % steigern.
Ergebnis:
Die angestrebte Steigerung wurde nur zu 60 % erreicht – dennoch wurde die Bescheinigung erteilt, da die FuE systematisch durchgeführt wurde.
Systematische Versuchsdokumentation, klar definierte Arbeitspakete
Abgrenzung zu Serienproduktion
SOFTWARE / IT
Ausgangsproblem:
Bestehende regelbasierte Systeme erkannten komplexe Anomaliemuster in IoT-Datenströmen nicht zuverlässig.
FuE-These:
Ein neuartiges Ensemble-Modell aus mehreren ML-Ansätzen könnte die Erkennungsrate bei gleichzeitig geringerer Latenz verbessern.
Ergebnis:
Der Algorithmus wurde erfolgreich prototypisch validiert und die Bescheinigung erteilt.
Die Abgrenzung zu bestehenden Open-Source-Lösungen dokumentierte Benchmarks.
Reine Integration bestehender Frameworks. ML-Bibliotheken ohne eigene algorithmische Entwicklung.
LIFE SCIENCE / MATERIAL
Ausgangsproblem:
Marktgängige Beschichtungen enthielten umweltschädliche Bestandteile und erfüllten neue regulatorische Anforderungen nicht mehr.
FuE-These:
Ein biobasierter Materialverbund könnte vergleichbare Schutzeigenschaften bei vollständiger Biokompatibilität erreichen.
Ergebnis:
Das Projekt lieferte vielversprechende Laborergebnisse, die Skalierung in den Produktionsmaßstab steht noch aus. Bescheinigung wurde erteilt.
Klare Darstellung des wissenschaftlichen Risikos, Laborprotokolle als Nachweis
Reine Formulierungsanpassung bestehender Rezepturen ohne neuartige Forschungsfrage

So unterstützt Incotec Deutschland GmbH: Stressfrei von der Idee bis zur Zulage

Die Beantragung der Forschungszulage ist ein anspruchsvoller Prozess, der technisches Verständnis, förderkonforme Formulierungen und eine saubere Aufwandsdokumentation erfordert. Genau hier setzt Incotec an: Wir übernehmen die komplexen Förder-, Innovations- und Antragsprozesse operativ und entlasten Ihr Team von Bürokratie-Stress.

Unser Ansatz: Wir übersetzen Ihre Technik und IT in eine prüffähige Vorhabensbeschreibung, die bei der BSFZ überzeugt. Bei international aufgestellten Vorhaben profitieren Sie zusätzlich von unserem internationalen Netzwerk und einschlägigen Benchmarks.

Unser Prozess – transparent und effizient

01
Quick-Check
02
Vorhaben abgrenzen / modell.
03
BSFZ Antrag
04
(ELSTER) Finanzamt
05
Rückmeldung / Mgmt.

Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage

Was genau ist die Forschungszulage – und wann unterscheidet sie sich von klassischen Förderprogrammen?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche FuE-Förderung laut dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Anders als klassische Zuschüsse mit Wettbewerbsverfahren und Zuwendungsbescheid funktioniert sie über eine Bescheinigung (BSFZ) und einer Steuererklärung (Finanzamt). Bei Erfüllung der Kriterien besteht ein Rechtsanspruch – es gibt kein begrenztes Förderbudget.

Wer kann die Forschungszulage beantragen – auch Start-ups ohne Gewinn?

Ja. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft können die Forschungszulage beantragen. Sie ist unabhängig von der Gewinnsituation – im Verlustfall kann die Zulage als Steuererstattung gewährt werden.

Welche Projekte zählen als FuE-Vorhaben – gibt es das auch für Software und IT?

Ja, auch Software- und IT-Projekte können förderfähig sein, wenn sie die Kriterien Neuartigkeit, wissenschaftlich-technisches Risiko und systematisches Vorgehen erfüllen. Reine Implementierungen, Customizing oder die Anwendung bekannter Technologien ohne eigene Forschungsleistung sind allerdings nicht förderfähig.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind primär Personalkosten (Bruttoarbeitslöhne), Eigenleistungen (seit 2026: 100 €/Stunde), ein Anteil der Auftragsforschung (je nach Rechtsstand 60–70 %) sowie bestimmte Wirtschaftsgüter. Gemein- und Betriebskosten werden seit 2026 pauschal mit 20 % der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt.

Was läuft der Antrag ab – warum braucht man zuerst die BSFZ?

Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst prüft die BSFZ die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und stellt eine Bescheinigung aus. Anschließend beantragen Sie die Forschungszulage beim Finanzamt über «Mein ELSTER». Die BSFZ-Bescheinigung ist die zwingende Voraussetzung für den Finanzamt-Antrag.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja, die Beantragung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich – bezogen auf das Wirtschaftsjahr, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Sichern Sie relevante Nachweise und Zeiterfassungen frühzeitig.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Vorhabensbeschreibung?

Die häufigsten Fehler: fehlende Abgrenzung zum Stand der Technik, zu vage formulierte Ziele ohne erkennbaren FuE-Gehalt, fehlendes wissenschaftlich-technisches Risiko, unklare Arbeitspakete und mangelnde oder nachträglich erstellte Nachweise. Eine strukturierte Beschreibung mit klarer Terminologie beugt den meisten Problemen vor.

Kann ich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja, eine Kombination ist möglich, solange keine Doppelförderung derselben Kostenposition vorliegt. Das erfordert eine saubere Kostentrennung und eine klare Zuordnung der Aufwendungen zu den jeweiligen Programmen und Wirtschaftsjahren.